Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1. Begriffsbestimmungen

Die Begriffe im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wie folgt definiert:

1.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für das Verhältnis zwischen Babysits und jedem Mitglied gelten. Die Inanspruchnahme der Dienstleistungserbringung von Babysits setzt die Kenntnis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Annahme voraus;

1.2 Dienstleistungserbringung: die von Babysits angebotenen Dienstleistungen, die im Betrieb einer oder mehrerer (Online-)Plattformen bestehen, welche Angebot und Nachfrage im Bereich der Betreuung, insbesondere der Kinderbetreuung und der Tierbetreuung, zusammenführen, in der Regel bei der Familie zu Hause oder an einem zwischen der Familie und dem Babysitter vereinbarten Ort;

1.3 Der Babysitter: jede natürliche Person, die über die Plattform von Babysits Tätigkeiten anbietet oder ausführt;

1.4 Die Familie: jede natürliche Person, die die Plattform von Babysits nutzt, um Betreuung anzufragen, oder die einen Babysitter mit der Ausführung von Tätigkeiten beauftragt;

1.5 Geschäftskunde: die (juristische) Person, die die Dienstleistungen über die Plattform von Babysits in Anspruch nimmt. Unternehmen, die unter gemeinsamer Kontrolle stehen, sowie Unternehmen, die unter einer gemeinsamen Marke oder Franchiseformel auftreten, gelten zusammen als ein Geschäftskunde, sofern Babysits nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat;

1.6 Tätigkeiten: die Betreuungsleistungen, die der Babysitter für die Familie erbringt;

1.7 Parteien: Babysits und der Babysitter, oder Babysits und die Familie, oder Babysits und der Geschäftskunde, oder der Babysitter und die Familie gemeinsam;

1.8 Personenbezogene Daten: alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person;

1.9 Tage: alle Kalendertage;

1.10 Höhere Gewalt: jeder Umstand, der unabhängig vom Willen von Babysits ist – auch wenn er zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vermittlungsvertrags vorhersehbar war – im Unternehmen von Babysits oder bei dessen Lieferanten, sowie darüber hinaus alle Umstände, aufgrund derer die Einhaltung des Vermittlungsvertrags von Babysits vernünftigerweise nicht verlangt werden kann;

1.11 Nicht zurechenbare Pflichtverletzung: Umstände wie (die Gefahr von) Krieg, Aufruhr, Brand, Streiks, Störungen von Systemen/Software, Blockaden, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Krankheit von Mitarbeitern, Nicht- oder nicht rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen durch Dritte;

1.12 Mitglied: ein Babysitter, eine Familie oder ein Geschäftskunde.

1.12.1 Schweizer Mitglied: ein Mitglied, dessen gemäß Artikel 4.1 oder 4.2 angegebene registrierte Adresse sich in der Schweiz befindet.

1.13 Babysits: Handelsname der folgenden Gesellschaften, je nach Mitglied:

1.13.1 Für Schweizer Mitglieder: die Gesellschaft „Babysits Switzerland GmbH“, eingetragen im Handelsregister des Kantons Zug unter der UID/CHE-Nummer CHE-447.449.119.

1.13.2 Für alle übrigen Mitglieder: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung „Babysits B.V.“, eingetragen bei der Handelskammer in den Niederlanden unter der Nummer 68591950.

1.14 Standardkonto: das kostenlose Konto, das ein Mitglied bei der Registrierung erhält und dessen Funktionen in Artikel 9 beschrieben sind;

1.15 Premium-Abonnement: das kostenpflichtige, wiederkehrende Abonnement, mit dem eine Familie ihr Standardkonto erweitert;

1.16 Premium-Business-Abonnement: das kostenpflichtige, wiederkehrende Abonnement, mit dem ein Geschäftskunde sein Standardkonto erweitert.

1.17 Buchungsgebühr: die Gebühr, die die Familie Babysits schuldet, wenn die Familie sich dafür entscheidet, die Tätigkeiten über eine Buchung auf der Plattform zu bezahlen. Auf der Website, in der App und auf den Buchungsdetailseiten wird diese Gebühr auch als Mitgliederschutzgebühr bezeichnet.

1.18 Vermittlungsvertrag: der Vertrag zwischen Babysits und einem Mitglied über die Nutzung der Dienstleistungserbringung, der mit der Bestätigung der Registrierung zustande kommt und auf den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden. Der Vermittlungsvertrag ist kein Vertrag über die Tätigkeiten.

Artikel 2. Die Dienstleistung von Babysits

2.1 Babysits betreibt eine Online-Plattform, auf der Familien und Babysitter einander finden. Die Absprachen über die Tätigkeiten treffen sie untereinander. Für Babysitter ist die Nutzung der Plattform in allen Fällen kostenlos. Für Familien ist die Nutzung der Plattform ebenfalls kostenlos, einschließlich der Beantwortung von Gesprächen, die von anderen Mitgliedern begonnen wurden. Eine Familie schuldet Babysits nur dann einen Betrag, wenn sie sich für ein Premium-Abonnement (Artikel 9) entscheidet oder wenn sie sich dafür entscheidet, den Babysitter über eine Buchung auf der Plattform zu bezahlen (Artikel 11). In beiden Fällen kann die Familie auch selbst Gespräche beginnen. Babysits erhebt keine Gebühr für das Zustandekommen einer Vereinbarung zwischen einer Familie und einem Babysitter.

2.2 Eine Vereinbarung über die Tätigkeiten kommt ausschließlich zwischen der Familie und dem Babysitter zustande. Zwischen der Familie und Babysits oder zwischen dem Babysitter und Babysits kommt unter keinen Umständen eine andere Vereinbarung als der Vermittlungsvertrag zustande. Babysits ist weder als Arbeitgeber noch als Arbeitnehmer noch in irgendeiner anderen Eigenschaft Partei der Vereinbarung zwischen der Familie und dem Babysitter und leitet daraus keine Rechte oder Pflichten ab.

2.3 Babysits wählt oder vermittelt keine Babysitter, legt den Stundensatz nicht fest, erteilt keine Weisungen in Bezug auf die Tätigkeiten und führt selbst keine Tätigkeiten aus. Die Sicherheitsmaßnahmen und Verifizierungsinstrumente, die Babysits anbietet, stellen keine Beurteilung durch Babysits dar, ob ein Babysitter für eine Familie geeignet ist.

2.4 Das Zustandekommen einer Vereinbarung zwischen einer Familie und einem Babysitter begründet für sich genommen keine Zahlungsverpflichtung gegenüber Babysits. Der Umstand, dass eine Familie und ein Babysitter einander über die Plattform finden und eine Vereinbarung schließen, einschließlich eines Arbeitsvertrags, führt zu keiner Gebühr, Provision oder sonstigem Betrag, den einer von beiden Babysits schuldet.

2.5 Der Babysitter schuldet Babysits zu keinem Zeitpunkt einen Betrag. Es gibt keine Registrierungsgebühr, keine Abonnementgebühr, keine Vermittlungsprovision und keinen Abzug von dem mit der Familie vereinbarten Betrag. Der Babysitter behält den vollständigen mit der Familie vereinbarten Betrag.

2.6 Die Familie schuldet Babysits nur dann einen Betrag, wenn die Familie sich selbst für eine der folgenden Möglichkeiten entscheidet, und in keinem anderen Fall:
a. ein Premium-Abonnement (Artikel 9), das eine freiwillige kostenpflichtige Erweiterung darstellt; oder
b. die Buchungsgebühr (Artikel 11), die nur dann anfällt, wenn die Familie sich dafür entscheidet, den Babysitter über eine Buchung auf der Plattform zu bezahlen, anstatt den Babysitter direkt zu bezahlen.

Beide Beträge sind für die Nutzung einer Funktion der Plattform zu zahlen. Die Buchungsgebühr wird pro Buchung erhoben, auch bei wiederholten Buchungen mit demselben Babysitter.

2.7 Ein Geschäftskunde schuldet Babysits nur dann einen Betrag, wenn er sich für ein Premium-Business-Abonnement (Artikel 9) entscheidet.

Artikel 3. Anwendbarkeit

3.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Dienstleistungserbringung von Babysits und für jede Nutzung der Plattform durch ein Mitglied.

3.2 Abweichungen von und/oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

3.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam. Die betreffende unwirksame Bestimmung bzw. die betreffenden unwirksamen Bestimmungen werden durch eine andere, wirksame Bestimmung ersetzt, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Folgen so nahe wie möglich kommt.

3.4 Bestimmungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, sofern und soweit Vorschriften zwingenden Rechts dem entgegenstehen. Sollte eine Bestimmung aus diesem Grund unter Umständen nichtig sein, gilt die für Babysits vorteilhafteste Regelung, und alle übrigen Bestimmungen bleiben vollumfänglich wirksam.

Artikel 4. Inhalt und Durchführung des Vertrags

4.1 Der Babysitter registriert sich bei Babysits und übermittelt dabei die erforderlichen Angaben und Unterlagen, darunter auch eine E-Mail-Adresse, Name, Adresse, Postleitzahl und Bankkontonummer.
Babysits bestätigt die Registrierung des Babysitters. In diesem Moment kommt der Vermittlungsvertrag zwischen Babysits und dem Babysitter zustande, auf den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden.

4.2 Die Familie registriert sich bei Babysits und übermittelt dabei die erforderlichen Angaben und Unterlagen, darunter auch eine E-Mail-Adresse, Name, Adresse und Postleitzahl. Babysits bestätigt die Registrierung der Familie. In diesem Moment kommt der Vermittlungsvertrag zwischen Babysits und der Familie zustande, auf den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden.

4.3 Es ist Mitgliedern untersagt, mehrere Konten anzulegen oder zu unterhalten. Jede natürliche Person und jeder Geschäftskunde darf ein aktives Konto unterhalten. Das Anlegen mehrerer Konten kann zur sofortigen Beendigung aller zugehörigen Konten führen.

4.4 Der Babysitter kann wählen, ob sein Profil für alle sichtbar ist, nur für Babysits-Mitglieder oder für alle Mitglieder, mit denen der Babysitter in Kontakt stand. Wählt der Babysitter „alle“, wird das Profil auch von öffentlichen Suchmaschinen (wie Google) und Stellenbörsen erfasst.

4.5 Die Daten des Babysitters werden verwendet, um ein Profil auf der Plattform von Babysits zu erstellen. Babysits verwendet die Daten ohne ausdrückliche Zustimmung des Babysitters nicht für andere Zwecke.

4.6 Der Babysitter führt die Tätigkeiten auf Grundlage der Vereinbarung mit der Familie in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko aus. Babysits ist nicht verantwortlich und/oder haftbar für die Durchführung und Einhaltung der Vereinbarung über die Tätigkeiten durch den Babysitter bei der Familie.

4.7 Der Vertrag zwischen Babysits und dem Babysitter/der Familie stellt eine Bemühensverpflichtung dar, wobei Babysits sich bemüht, eine Vereinbarung zwischen Babysittern und Familien herbeizuführen.

Artikel 5. Pflichten des Babysitters

5.1 Der Babysitter ist jederzeit allein dafür verantwortlich, seine (rechtlichen) Pflichten als Babysitter zu prüfen. Dazu gehören unter anderem steuer- und sozialversicherungsrechtliche Pflichten.

5.2 Der Babysitter ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich, die auf der Plattform von Babysits aufgeführt sind.

5.3 Der Babysitter ist verpflichtet, etwaige Änderungen der Angaben Babysits unverzüglich mitzuteilen.

5.4 Der Babysitter hat bei der Durchführung der Tätigkeiten eine Sorgfaltspflicht. Das bedeutet, dass der Babysitter seine Tätigkeiten sorgfältig ausführt.

5.5 Der Babysitter ist selbst dafür verantwortlich, seinen Geschäftsbetrieb ordnungsgemäß zu führen, die erforderlichen (Steuer-)Erklärungen abzugeben und/oder die erforderlichen Versicherungen abzuschließen, worunter auch eine Haftpflichtversicherung zu verstehen ist.

5.6 Um die Dienstleistungen von Babysits in Anspruch zu nehmen, muss der Babysitter mindestens 15 Jahre alt sein (oder älter, sofern dies vor Ort gilt). Der Babysitter ist selbst dafür verantwortlich, hierauf zu achten. Darüber hinaus ist jeder Babysitter unter 18 Jahren verpflichtet, die Erlaubnis seiner Eltern einzuholen. Erfüllt der Babysitter diese Voraussetzungen nicht und sind ihm Kosten entstanden, können diese Kosten nicht gegenüber Babysits geltend gemacht werden.

5.7 Der Babysitter ist dafür verantwortlich, auszuwählen, mit welchen Familien er zusammenarbeitet, und vor der Annahme von Tätigkeiten zu prüfen, ob eine Familie geeignet ist.

Artikel 6. Pflichten von Babysits

6.1 Babysits sorgt für die Aktualisierung und Wartung der Website und der App von Babysits, kann jedoch nicht garantieren, dass die Plattform ohne Unterbrechungen funktioniert.

6.2 Babysits nimmt Beschwerden von Mitgliedern entgegen und erleichtert die Kommunikation zwischen den beteiligten Mitgliedern. Soweit möglich bemüht sich Babysits, in Absprache mit beiden Mitgliedern zur Lösung der Beschwerde beizutragen. Babysits ist nicht Partei einer Vereinbarung zwischen einer Familie und einem Babysitter und entscheidet keine daraus entstehenden Streitigkeiten.

6.3 Hat eine Familie die Tätigkeiten über eine Buchung auf der Plattform bezahlt, prüft Babysits Anträge auf Erstattung des gezahlten Betrags. Eine solche Prüfung betrifft ausschließlich die Erstattung dieses Betrags und bestimmt nicht die Rechte und Pflichten der Familie und des Babysitters aus ihrer Vereinbarung.

6.4 Babysits überwacht die Plattform auf Sicherheitsrisiken und kann Sachverhalte untersuchen, die die Sicherheit der Mitglieder oder die Integrität der Plattform betreffen, unabhängig davon, ob sie auf oder außerhalb der Plattform stattfinden. Soweit dies zum Schutz der Sicherheit unserer Community erforderlich ist, behält sich Babysits das Recht vor, Mitglieder einzuschränken oder zu entfernen, und arbeitet mit Strafverfolgungsbehörden zusammen, wenn dies erforderlich oder angemessen ist.

6.5 Babysits stellt Sicherheitsfunktionen und Verifizierungsinstrumente bereit, um Kontakte zwischen Mitgliedern zu erleichtern. Die Mitglieder sind jedoch selbst dafür verantwortlich, eigene Prüfungen vorzunehmen und fundierte Entscheidungen darüber zu treffen, mit wem sie zusammenarbeiten. Babysits empfiehlt der Familie und dem Babysitter, sich vor der ersten Ausführung von Tätigkeiten durch den Babysitter an einem öffentlichen Ort zu treffen, auch wenn bereits eine Buchung vorgenommen wurde.

Artikel 7. Pflichten der Familie

7.1 Die Familie ist jederzeit selbst für ihre Entscheidung verantwortlich, über Babysits einen Babysitter zu beauftragen, und dafür zu prüfen, ob der Babysitter für die auszuführenden Tätigkeiten geeignet ist.

7.2 Die Familie ist verpflichtet, beim Abschluss eines Premium-Abonnements die sich daraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

7.3 Die Familie ist selbst für die finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Babysitter verantwortlich.

7.4 Die Familie ist verpflichtet, die Fair-Use-Richtlinie einzuhalten.

7.5 Die Familie ist verantwortlich für die Einhaltung der örtlichen arbeitsrechtlichen Vorschriften und steuerlichen Pflichten sowie für den Abschluss eines angemessenen Versicherungsschutzes im Zusammenhang mit der Beauftragung eines Babysitters.

Artikel 8. Pflichten des Geschäftskunden

8.1 Der Geschäftskunde ist verpflichtet, beim Abschluss eines Premium-Business-Abonnements die sich daraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

8.2 Der Geschäftskunde ist verpflichtet, die Fair-Use-Richtlinie einzuhalten.

Artikel 9. Standardkonto, Premium-Abonnement und Premium-Business-Abonnement

9.1 Die Registrierung ist kostenlos und gibt jedem Mitglied ein Standardkonto. Die Funktionen des Standardkontos sowie die Frage, ob eine kostenpflichtige Erweiterung verfügbar ist, unterscheiden sich je nach Art des Mitglieds, wie nachstehend dargelegt.

9.2 Babysitter. Mit einem Standardkonto kann ein Babysitter ein Profil erstellen und verwalten, Profile suchen und ansehen, auf von Familien veröffentlichte Anzeigen antworten sowie Gespräche beginnen und beantworten. Für Babysitter gibt es kein kostenpflichtiges Abonnement: Alle Funktionen der Plattform stehen dem Babysitter kostenlos zur Verfügung.

9.3 Familie. Mit einem Standardkonto kann eine Familie ein Profil erstellen und verwalten, Profile suchen und ansehen, eine Anzeige veröffentlichen sowie Gespräche beantworten, die von anderen Mitgliedern begonnen wurden. Um selbst ein Gespräch zu beginnen, benötigt eine Familie entweder ein Premium-Abonnement oder eine Buchung mit dem betreffenden Babysitter. Zusätzlich zu den Funktionen des Standardkontos gibt ein Premium-Abonnement der Familie die Möglichkeit, Gespräche mit anderen Mitgliedern zu beginnen, eine Kalenderintegration sowie eine ermäßigte Buchungsgebühr (Artikel 11).

9.4 Geschäftskunde. Mit einem Standardkonto kann ein Geschäftskunde ein Profil als Kinderbetreuungsagentur erstellen und verwalten, jedoch keine Gespräche beginnen oder beantworten. Zusätzlich zu den Funktionen des Standardkontos gibt ein Premium-Business-Abonnement dem Geschäftskunden die Möglichkeit, Gespräche mit Babysittern und Familien zu beginnen und zu beantworten, vorbehaltlich der Fair-Use-Richtlinie.

9.5 Ein Premium-Abonnement wird mit einer Laufzeit von einem Monat, drei Monaten oder zwölf Monaten angeboten. Ein Premium-Business-Abonnement wird mit einer Laufzeit von einem Monat angeboten. Die Preise unterscheiden sich je nach Land und werden unter www.babysits.com/deeplink/pricing/ veröffentlicht. Die Preise für ein Premium-Abonnement werden der Familie inklusive Mehrwertsteuer oder gleichwertiger Umsatzsteuer angezeigt und stellen den insgesamt zu zahlenden Betrag dar. Die Preise für ein Premium-Business-Abonnement werden exklusive Mehrwertsteuer oder gleichwertiger Umsatzsteuer angezeigt. Vor der Bestätigung des Kaufs zeigt Babysits dem Mitglied den Preis für die gewählte Laufzeit in der lokalen Währung des Mitglieds sowie das Datum an, an dem die Laufzeit endet. Der zum Zeitpunkt des Kaufs angezeigte Preis gilt für die gesamte Laufzeit.

9.6 Das Abonnement tritt an dem Tag in Kraft, an dem es abgeschlossen wird, und läuft für die gewählte Laufzeit. Das Mitglied kann jederzeit mit Wirkung zum Ende der laufenden Laufzeit über die Kontoeinstellungen oder durch Mitteilung an Babysits kündigen. Wird das Abonnement nicht gekündigt, verlängert es sich stillschweigend um dieselbe Laufzeit zum dann geltenden Preis.

9.7 Babysits kann seine Abonnementpreise anpassen. Eine Anpassung gilt niemals für eine bereits bezahlte Laufzeit. Sie tritt frühestens mit der ersten Verlängerung in Kraft, nachdem Babysits das Mitglied mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich über die Anpassung informiert hat. Das Mitglied kann das Abonnement vor dem Wirksamwerden dieser Verlängerung kündigen.

9.8 Wird ein Abonnement über eine Drittanbieter-Plattform wie den App Store oder Google Play erworben, werden Zahlung, Verlängerung und Kündigung von dieser Plattform gemäß deren eigenen Bedingungen abgewickelt.

9.9 Endet ein Premium-Abonnement oder ein Premium-Business-Abonnement, wird das Konto als Standardkonto fortgeführt. Das Profil und bestehende Gespräche bleiben dem Mitglied erhalten; lediglich die Funktionen des Abonnements entfallen.

Artikel 10. Fair-Use-Richtlinie

10.1 Babysits wendet eine Fair-Use-Richtlinie an, damit die Plattform allen Mitgliedern zur Verfügung steht. Die normale Nutzung variiert, ist jedoch in jedem Fall auf maximal 60 neue Gespräche pro Monat, 40 pro Woche und 20 pro Tag beschränkt. Babysits veröffentlicht jede Änderung dieser Grenzwerte vor deren Inkrafttreten auf seiner Website.

10.2 Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Babysits Community-Standards einzuhalten, die unter www.babysits.com/deeplink/communitystandards/ veröffentlicht sind. Diese Standards sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und beschreiben das von Mitgliedern erwartete Verhalten, die Kategorien von Verstößen sowie die Maßnahmen, die Babysits ergreifen kann. Babysits veröffentlicht jede Änderung der Community-Standards vor deren Inkrafttreten auf seiner Website.

10.3 Die Community-Standards stellen keine Weisungen von Babysits in Bezug auf die Tätigkeiten dar. Babysits erteilt dem Babysitter keine Weisungen hinsichtlich Inhalt, Art und Weise, Zeit oder Ort der Tätigkeiten und übt keine Weisungsbefugnis über den Babysitter aus. Der Babysitter führt die Tätigkeiten unter der Leitung der Familie aus, mit der der Babysitter alle Absprachen trifft, und bleibt frei, Anfragen anzunehmen oder abzulehnen.

10.4 Hält ein Mitglied die Fair-Use-Richtlinie oder die Community-Standards nicht ein, kann Babysits eine Verwarnung aussprechen, die dem Mitglied zur Verfügung stehenden Funktionen einschränken, das Konto während einer Untersuchung sperren oder das Konto beenden. Babysits wählt die Maßnahme, die der Schwere des Verstoßes angemessen ist. Diese Maßnahmen betreffen ausschließlich den Zugang zur Plattform und berühren keine Vereinbarung zwischen einer Familie und einem Babysitter. Ein Mitglied, dessen Konto wegen eines Verstoßes beendet wird, darf sich nicht erneut registrieren, und für die verbleibende Laufzeit eines kostenpflichtigen Abonnements wird keine Erstattung geschuldet.

Artikel 11. Bezahlung der Tätigkeiten

11.1 Die Familie und der Babysitter vereinbaren den Stundensatz und die Absprachen über die Tätigkeiten untereinander. Babysits ist nicht Partei dieser Vereinbarung und schuldet daraus keine Zahlung.

11.2 Der vom Babysitter angegebene Stundensatz wird vom Babysitter festgelegt. Sofern die Familie und der Babysitter nichts anderes vereinbaren, ist dieser Stundensatz der insgesamt für die Tätigkeiten zu zahlende Betrag und umfasst gegebenenfalls die Mehrwertsteuer, Fahrtkosten sowie eine etwaige Kilometerpauschale. Vereinbaren die Familie und der Babysitter zusätzliche Beträge, werden diese zwischen ihnen vereinbart und sind nicht Bestandteil einer Buchung auf der Plattform, es sei denn, sie sind im vereinbarten Betrag enthalten.

11.3 Die Familie kann den Babysitter direkt bezahlen, beispielsweise per Banküberweisung oder in bar. In diesem Fall schuldet die Familie Babysits in Bezug auf die Tätigkeiten nichts: weder eine Buchungsgebühr noch einen sonstigen Betrag. Babysits ist an der Zahlung nicht beteiligt.

11.4 In Ländern, für die Babysits diese Funktion anbietet, kann die Familie stattdessen wählen, über eine Buchung auf der Plattform zu bezahlen. In diesem Fall zahlt die Familie den vereinbarten Betrag zusammen mit der Buchungsgebühr. Die Buchungsgebühr beträgt 15 % des vereinbarten Betrags oder 3 %, wenn die Familie ein Premium-Abonnement hat, und wird vor der Bestätigung der Buchung gesondert und inklusive Mehrwertsteuer oder gleichwertiger Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Bezahlung über eine Buchung ist niemals verpflichtend; die Familie kann den Babysitter stets stattdessen direkt bezahlen.

11.5 Eine Familie, die über eine Buchung bezahlt, erhält Folgendes, was bei direkter Bezahlung des Babysitters nicht zur Verfügung steht:
a. der vereinbarte Betrag wird vor Beginn der Tätigkeiten eingezogen und erst mindestens 24 Stunden nach Ende der Buchung an den Babysitter ausgezahlt;
b. die Familie kann bis zum Beginn der Buchung sowie bis 60 Minuten nach der in der Buchung angegebenen Startzeit kostenlos stornieren und erhält eine vollständige Erstattung einschließlich der Buchungsgebühr;
c. falls etwas schiefgeht, kann die Familie Babysits bis 24 Stunden nach Ende der Buchung um eine Erstattung bitten, und Babysits zahlt während der Prüfung des Antrags nicht an den Babysitter aus;
d. sofern die Familie kein Premium-Abonnement hat, kann die Familie ein Gespräch mit dem betreffenden Babysitter beginnen; und
e. die Familie kann über die Plattform per Karte bezahlen, ohne nach jeder Buchung Bargeld oder eine Überweisung organisieren zu müssen.

Die Bezahlung über eine Buchung gibt dem Babysitter die Sicherheit, dass der vereinbarte Betrag vor Beginn der Tätigkeiten bezahlt wurde, und bedeutet, dass keines der beiden Mitglieder die Zahlung im Nachhinein untereinander regeln muss.

11.6 Zahlungen über eine Buchung werden von Stripe abgewickelt, einem externen Zahlungsdienstleister, den Babysits zu diesem Zweck einsetzt. Die Familie zahlt vor Beginn der Tätigkeiten über Stripe. Der vereinbarte Betrag wird auf dem Stripe-Konto des Babysitters gehalten und steht dem Babysitter noch nicht zur Verfügung. Babysits weist Stripe an, den Betrag frühestens 24 Stunden nach Ende der Buchung an den Babysitter auszuzahlen, und führt diese Anweisungen an Werktagen aus. Der Zeitpunkt, zu dem der Betrag auf dem Bankkonto des Babysitters eingeht, wird von Stripe bestimmt und kann mehrere Tage dauern.

11.7 Der für eine Buchung geltende Prozentsatz ist der Prozentsatz, der zum Zeitpunkt der Bestätigung der Buchung angezeigt wird. Verlängert die Familie eine Buchung, wird die Gebühr auf den zusätzlichen Betrag in gleicher Weise erhoben. Der Babysitter trägt keinen Anteil dieser Gebühr.

11.8 Um Zahlungen über eine Buchung zu erhalten, akzeptiert der Babysitter den Stripe Connected Account Agreement, der die Stripe Terms of Service umfasst (gemeinsam der „Stripe Services Agreement“), in der jeweils von Stripe geänderten Fassung. Die Nutzung der Buchungsfunktion setzt voraus, dass der Babysitter diese Vereinbarung akzeptiert.

11.9 Der Babysitter stellt Babysits zu diesem Zweck zutreffende und vollständige Angaben zur Verfügung und erteilt Babysits die Erlaubnis, diese Angaben sowie Informationen über Transaktionen im Zusammenhang mit den Zahlungsabwicklungsdiensten mit Stripe zu teilen.

11.10 Bei einer Buchung auf der Plattform kann die Familie bis zum Beginn der Buchung sowie bis 60 Minuten nach der in der Buchung angegebenen Startzeit kostenlos stornieren und erhält eine vollständige Erstattung des gezahlten Betrags einschließlich der Buchungsgebühr. Storniert die Familie nach diesem Zeitpunkt oder enden die Tätigkeiten früher als vereinbart, wird der Betrag an den Babysitter ausgezahlt, es sei denn, Babysits gewährt nach einem nachstehend beschriebenen Antrag eine Erstattung.

11.11 Storniert der Babysitter die Buchung oder erscheint er nicht, erhält die Familie eine vollständige Erstattung des gezahlten Betrags einschließlich der Buchungsgebühr.

11.12 Bis 24 Stunden nach Ende der Buchung kann die Familie Babysits unter Angabe des Grundes um eine Erstattung bitten. Babysits zahlt den Betrag während der Prüfung eines solchen Antrags nicht an den Babysitter aus. Wird dem Antrag stattgegeben, wird der Betrag der Familie erstattet und der entsprechende Betrag vom Stripe Connected Account des Babysitters zurückgebucht. Der Babysitter hat keinen Anspruch auf Zahlung durch Babysits, wenn die Familie nicht bezahlt hat.

Artikel 12. Haftung und Freistellung

12.1 Bei der Erbringung der Dienstleistungen wendet Babysits die gesamte Sorgfalt und Fachkenntnis auf, die vernünftigerweise von Babysits erwartet werden kann. Diese Dienstleistungserbringung beschränkt sich auf die Vermittlung. Babysits haftet niemals für die Ausführung der Tätigkeiten durch den Babysitter bei der Familie.

12.2 Babysits haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die darauf beruhen, dass Babysits sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Babysitters/der Familie verlassen hat, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit hätte für Babysits erkennbar sein müssen.

12.3 Babysits haftet nicht für sämtliche unmittelbaren oder mittelbaren Schäden des Babysitters/der Familie, einschließlich Folgeschäden, die mit einer Pflichtverletzung von Babysits oder von durch Babysits bei der Durchführung des Vermittlungsvertrags eingesetzten Personen zusammenhängen, es sei denn, es liegt Vorsatz und/oder grobes Verschulden vor.

12.4 Babysits haftet nicht für materielle und/oder immaterielle Schäden und/oder (Folge-)Schäden, die durch den Babysitter/die Familie entstanden sind.

12.5 Sollte Babysits dennoch haftbar gemacht werden können, ist diese Haftung auf den Betrag beschränkt, der im betreffenden Fall aus der (Betriebs-)Haftpflichtversicherung von Babysits ausgezahlt wird. Ist der Schaden nicht durch diese Versicherung gedeckt oder zahlt der Versicherer nicht aus, ist die Haftung auf den Betrag beschränkt, den das Mitglied in den zwölf Monaten vor dem Ereignis an Babysits gezahlt hat, höchstens jedoch auf 2.000 EUR oder den Gegenwert in der Währung des Mitglieds. Diese Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Babysits oder soweit zwingendes Recht dies nicht zulässt.

12.6 Der Babysitter/die Familie stellt Babysits von allen Ansprüchen Dritter frei, für die Babysits nach dem Vorstehenden nicht haftet.

12.7 Die Beweislast für eine behauptete Haftung von Babysits liegt beim Babysitter/bei der Familie. Der Babysitter/die Familie akzeptiert diese Beweislast.

Artikel 13. Verarbeitung personenbezogener Daten und Datenschutz

13.1 Personenbezogene Daten, die der Babysitter/die Familie Babysits zur Verfügung stellt, werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht in irgendeiner Weise durch Gesetz oder durch den Vermittlungsvertrag anders bestimmt ist.

13.2 Der Babysitter/die Familie bestimmt selbst, welche Angaben und/oder Kontaktdaten der Babysitter/die Familie öffentlich machen möchte, indem diese Angaben über die (Online-)Plattform mit dem Babysitter/der Familie geteilt werden.

13.3 Babysits bemüht sich in angemessener Weise, seine Systeme gegen unrechtmäßige Nutzung zu sichern, und trifft hierzu geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.

Artikel 14. Geheimhaltung und Vertraulichkeit

14.1 Alle personenbezogenen Daten, die Babysits vom Babysitter/von der Familie erhält und/oder im Rahmen dieses Vermittlungsvertrags selbst erhebt, unterliegen gegenüber Dritten einer Geheimhaltungspflicht, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist.

14.2 Der Babysitter/die Familie kann gegebenenfalls selbst personenbezogene Daten in die Profilbeschreibung aufnehmen; da die Parteien selbst wählen, diese Angaben zur Verfügung zu stellen, unterliegen solche personenbezogenen Daten keiner Geheimhaltungspflicht. Nimmt der Babysitter/die Familie personenbezogene Daten in die Profilbeschreibung auf, geschieht dies auf eigenes Risiko.

14.3 Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit der Babysitter/die Familie ausdrücklich in die Weitergabe der Informationen an Dritte eingewilligt hat, soweit die Weitergabe der Informationen an Dritte angesichts der Art des erteilten Auftrags und der Durchführung dieses Auftragsverarbeitungsvertrags logisch notwendig ist, oder soweit eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe der Informationen an einen Dritten besteht.

Artikel 15. Höhere Gewalt

15.1 Ist Babysits aufgrund einer dauerhaften, ihm nicht zurechenbaren Pflichtverletzung nicht in der Lage, seinen Verpflichtungen nachzukommen, ist Babysits berechtigt, den Vermittlungsvertrag innerhalb einer angemessenen Frist durch schriftliche Erklärung ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass Babysits verpflichtet ist, dem Babysitter/der Familie Schadensersatz – oder einen Ausgleich für einen etwa erlangten Vorteil – zu leisten.

15.2 Eine Babysits zurechenbare Pflichtverletzung gilt als dauerhaft, wenn die betreffende Leistung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Eintritt der Umstände erbracht werden kann. Als angemessene Frist gelten mindestens 14 Tage.

15.3 Kann die Leistung jedoch innerhalb einer angemessenen Frist erbracht werden, ist die Pflichtverletzung nicht dauerhaft, und weder Babysits noch der Babysitter/die Familie kann den Vermittlungsvertrag auflösen. Die Leistungspflicht von Babysits wird ausgesetzt, ohne dass Babysits verpflichtet ist, dem Babysitter/der Familie Schadensersatz zu leisten.

Artikel 16. Beweis

16.1 Hinsichtlich des finanziellen Umfangs der gegenseitigen Verpflichtungen aus dem mit Babysits geschlossenen Vermittlungsvertrag sind die Verwaltungsunterlagen von Babysits – vorbehaltlich des Gegenbeweises mit allen Mitteln – maßgebend.

16.2 Vorbehaltlich des Gegenbeweises mit allen Mitteln gelten die auf der Rechnung und/oder dem Angebot angegebenen Informationen zwischen dem Babysitter/der Familie und Babysits als zutreffend.

Artikel 17. Widerrufsrecht der Familie

17.1 Die Familie hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss von einem Premium-Abonnement zurückzutreten. Dieses Recht gilt nicht für einen Geschäftskunden.

17.2 Die Familie übt dieses Recht aus, indem sie Babysits innerhalb dieser Frist schriftlich, auch per E-Mail, informiert.

17.3 Bei Widerruf erstattet Babysits den vollständig gezahlten Preis, sofern die Familie über das Premium-Abonnement kein Kennenlerntreffen und keine Buchung mit einem Babysitter geplant hat. Hat die Familie ein Kennenlerntreffen oder eine Buchung geplant, behält Babysits eine Gebühr in Höhe von 80 % des Preises eines einmonatigen Premium-Abonnements ein und erstattet den Restbetrag.

17.4 Babysits erstattet den geschuldeten Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufserklärung unter Verwendung desselben Zahlungsmittels, das die Familie verwendet hat.

17.5 Wurde ein Premium-Abonnement über eine Drittanbieter-Plattform wie den App Store oder Google Play erworben, wird der Widerruf von dieser Plattform gemäß deren eigenen Bedingungen abgewickelt.

Artikel 18. Änderungen

18.1 Babysits kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Babysits informiert die Mitglieder mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten über eine wesentliche Änderung. Ein Mitglied, das die Änderung nicht akzeptiert, kann ein etwaiges Abonnement mit Wirkung zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen.

18.2 Inhalt und Funktionsweise der Website können von Babysits ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

Artikel 19. Sonstige Bestimmungen

19.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des zugrunde liegenden Vermittlungsvertrags ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam und/oder undurchsetzbar sein, etwa infolge einer gesetzlichen Regelung, einer gerichtlichen Entscheidung oder aus sonstigen Gründen, so berührt dies in keiner Weise die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des zugrunde liegenden Vermittlungsvertrags.

19.2 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des zugrunde liegenden Vermittlungsvertrags aus einem im vorstehenden Absatz genannten Grund unwirksam sein, jedoch wirksam wäre, wenn sie einen begrenzteren Umfang oder Inhalt hätte, so gilt diese Bestimmung – vorrangig – automatisch mit dem weitestgehenden oder größtmöglichen begrenzteren Umfang oder Inhalt, mit dem oder in dem sie noch wirksam wäre.

19.3 Unbeschadet der Regelung in Absatz 2 können die Parteien, sofern sie dies wünschen, in Verhandlungen treten, um neue Bestimmungen festzulegen, die die nichtigen und/oder für unwirksam erklärten Bestimmungen ersetzen. Dabei wird Sinn und Zweck der nichtigen und/oder für unwirksam erklärten Bestimmungen so weit wie möglich Rechnung getragen.

19.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in mehreren Sprachen bereitgestellt. Bei Auslegungsunterschieden zwischen anderen Sprachfassungen und der englischen Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die englische Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.

Artikel 20. Anwendbares Recht

20.1 Auf alle mit Babysits geschlossenen Vermittlungsverträge und alle daraus resultierenden Verpflichtungen ist ausschließlich das folgende Recht anwendbar:

20.1.1 Schweizer Mitglieder: Schweizer Recht.

20.1.2 Alle übrigen Mitglieder: niederländisches Recht.

20.2 Bei Streitigkeiten aus einem Vermittlungsvertrag, auf den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, ist ausschließlich das folgende Gericht für die Entscheidung der Streitigkeit zuständig:

20.2.1 Schweizer Mitglieder: das Gericht in Zug.

20.2.2 Alle übrigen Mitglieder: das Gericht in Rotterdam.


Vielen Dank und willkommen bei Babysits!